Kirchenforst, Umpfarrung, Spendenbescheinigungen, Formulare für Kasualien uvm.: auf der Website der EKM finden Sie alle Arbeitshilfen, Anträge und Formulare zum Download:

www.ekmd.de

 

 

Im Kirchenkreis werden jährlich finanzielle Unterstützungen für Kirchengemeinden aus Mitteln des Baulastfonds, aus Mitteln des Strukturfonds und aus Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt. Antragsberechtigt für diese Mittel sind die Kirchengemeinden.

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Hier finden Sie alle Informationen zu Anträgen, Verfahren und Förderung: https://denkmalpflege.thueringen.de/

Antragsformular und Denkmalförderrichtlinie im Downloadbereich.

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Auf dieser Seite finden Sie die Satzung, die Förderrichtlinien sowie das Antragsformular der Kirchlichen Stiftung Kunst- und Kulturgut zum Download:

https://stiftungkunstgut.de/antraege-satzung/

Mit Beschluss der Landessynode zum Haushalt 2024/25 wurde die Einrichtung eines Klimaschutzfonds in Höhe von je 500.000 Euro für 2024 und 2025 beschlossen. Das Förderziel ist, Klimaschutzmaßnahmen von Kirchengemeinden und Kirchenkreisen zu unterstützen und auch Anreize für klimafreundliches Handeln bspw. in den Bereichen Liegenschaften, Gebäude, Mobilität und Bildung zu schaffen. Aus dem Klimaschutzfonds sollen Mittel für die fachlich-personelle Unterstützung (z.B. Förder-Scout, Klimaschutzmanager, Erstberatung) finanziert werden. Auch werden Zuschüsse zu Maßnahmen von Kirchengemeinden und Kirchenkreisen vergeben.

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Eine Vielzahl von Verwaltungs- und Organisationsaufgaben sind von Haupt- und Ehrenamtlichen in den Kirchengemeinden zu bewältigen. Eine strukturierte Verteilung der Aufgaben ist mit der Liste zum Download unten möglich.

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Die Tabellen, die Sie einsehen können, sind als Arbeitshilfe gedacht und benennen alle Sachverhalte, die einer kirchenaufsichtlichen Genehmigung bedürfen (Genehmigungstatbestand), die maßgebliche Rechtsgrundlage (nachlesbar unter: www.kirchenrecht-ekm.de) und die zuständige kirchliche Genehmigungsbehörde, so dass Sie sich schnell orientieren können. Die Übersicht ist also keine neue Vorschrift, sondern sie zeigt im Überblick, was in diversen Kirchengesetzen und kirchlichen Verordnungen geregelt ist.


In vielen Kirchengemeinden sind ehrenamtlich tätige Gemeindeglieder eingesetzt, um die verschiedensten Tätigkeiten auszuführen.
Grundsätzlich, aber insbesondere wenn Bauarbeiten in Eigenarbeit von Ehrenamtlichen durchgeführt werden, ist eine vorausschauende Analyse der möglichen Gefahren unerlässlich. Alle Informationen erhalten Sie in der Broschüre Handlungshilfe für den kirchlichen Bereich der Evangelischen Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen verwenden Sie bitte unten stehendes Formular.
 

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Das Formular zum Ausfüllen finden Sie hier.

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