Die Kreissynode ist das oberste Entscheidungsorgan in der Evangelischen Kirche auf kreiskirchlicher Ebene.
Im Kirchenkreis entscheidet die Kreissynode über grundsätzliche Angelegenheiten, wie etwa den Haushaltsplan, den Stellenplan, einzelne Pfarrstellen usw. Mitglied der Kreissynode sind von den Kirchengemeinden gewählte und aus den kirchlichen Arbeitsbereichen entsandte Synodale. Daneben gehören ihr der Superintendent und weitere hinzuberufene Synodale an. Die Kreissynode tagt in der Regel zweimal jährlich und wird vom Präses als gewähltem Ehrenamtlichen geleitet.
Die Kreissynode Gotha setzt sich zusammen aus:
je 6 ehrenamtlichen Synodalen, die aus den Kirchengemeinden der vier Regionen des Kirchenkreises entsandt werden
19 hauptamtliche Synodale, die in den kirchlichen Einrichtungen, wie Diakonie, Kindertagesstätten und Ev. Schulen und den Konventen gewählt wurden
sowie einer hinzuberufenen Synodalen.
Präses der Kreissynode Gotha ist Olaf Schneider-Rehberg.