STERNENKINDER, so werden alle Kinder unter 500g bezeichnet, die als Fehlgeburt oder Totgeburt auf die Welt gekommen oder nach der Geburt verstorben sind. Eine Bestattungspflicht gibt es in Thüringen nicht. Vielen Eltern und Angehörigen ist es jedoch wichtig und ein großer Trost, dass ihr verstorbenes Kind zusammen mit anderen würdevoll beigesetzt wird. So haben sie einen Ort, wo ihr Kind begraben liegt, wo sie Abschied nehmen können und einen Ort der Erinnerung. Die Beisetzungsfeier ist ein Angebot unabhängig von Religion oder Weltanschauung.
Eine Trauerfeier mit anschließender Beisetzung findet jeweils am letzten Mittwoch im März und September eines Jahres, um 12 Uhr in der Trauerhalle auf dem Hauptfriedhof Gotha statt.
CANDLELIGHT-DAY - Am 2. Sonntag im Dezember eines jeden Jahres sind Eltern, Verwandte und Freunde in eine der Gothaer Kirchen (16.30 Uhr) eingeladen, um ihrer verstorbenen Kinder, Enkel und Geschwister gemeinsam zu gedenken. Das Angebot richtet sich an alle Familien, die ein Kind verloren haben – ob während der Schwangerschaft, nach der Geburt oder später im Leben durch Unfall, Krankheit oder Suizid. Wer möchte, kann ein Bild des Kindes mitbringen, die Namen werden verlesen und ein Licht für sie entzündet. Musik erklingt und wer will, kann einstimmen. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit sich auszutauschen oder in Schweigen beisammen zu bleiben. Termin und Ort finden Sie in unserem Kalender.
Für Rückfragen:
Superintendent Friedemann Witting
Jüdenstraße 27
99867 Gotha
Tel.: 03621 302925
Mail: friedemann.witting@ekmd.de